• Inhaber: Wolfram Gruhne
    • B
    • BE
    • A
    • A2
    • A1 / B196
    • AM
    • L
    • Mofa

    Klasse B

    Mindestalter:18 Jahre, ab 17 Jahren mit Begleitung
    Fahrzeuge:Kraftfahrzeuge mit 3,5t zulässige Gesamtmasse und maximal 8 Sitzen ausser dem Fahrersitz.
    Besonderheiten:Ausbildung auf Schalt- oder Automatikgetriebe.
    Anhänger bis 750 kg z.G. dürfen immer mitgeführt werden.
    Anhänger über 750 kg z.G. dürfen dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.
    Sonderfahrten:5 Überlandfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Dauer der praktischen Prüfung:55 Minuten
    Grundbetrag, inklusive Lernmaterial320 €
    Fahrstunde
    45 Minuten
    60 €
    Sonderfahrten
    45 Minuten
    60 €
    Vorstellung zur praktischen Prüfung180 €
    TÜV-Gebühren
    siehe Preisliste
     

    Klasse BE

    Mindestalter:18 Jahre, ab 17 Jahren mit Begleitung
    Fahrzeuge:Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger von maximal 3.500 kg z.G, somit insgesamt maximal eine zulässige Gesamtmasse von 7.000kg.
    Besonderheiten:Voraussetzung ist der Besitz des Führer-
    scheins der Klasse B. Eine theoretische
    Prüfung ist nicht vorgeschrieben.
    Sonderfahrten:3 Überlandfahrten
    1 Autobahnfahrten
    1 Nachtfahrten
    Dauer der
    praktischen
    Prüfung:
    55 Minuten
    Grundbetrag180 €
    Fahrstunde
    45 Minuten
    75 €
    Sonderfahrten
    45 Minuten
    75 €
    Vorstellung zur praktischen Prüfung200 €
    TÜV-Gebühren
    siehe Preisliste
     

    Klasse A

    Mindestalter:Motorrad: 24 Jahre bei Direkteinstieg
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
    Fahrzeuge:Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
    sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
    Besonderheiten:Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad.
    Sonderfahrten:5 Überlandfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Dauer der
    praktischen
    Prüfung:
    70 Minuten
    Grundbetrag, inklusive Lernmaterial320 €
    Fahrstunde
    45 Minuten
    75 €
    Sonderfahrten
    45 Minuten
    75 €
    Vorstellung zur praktischen Prüfung200 €
    TÜV-Gebühren
    siehe Preisliste
     

    Klasse A Aufstieg

    Mindestalter:Motorrad: 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz
    der Klasse A2
    Fahrzeuge:Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
    sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
    Besonderheiten:Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad.
    Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der
    Klasse A2 wird die Klasse A nach einer prak-
    tischen Prüfung erteilt.Es ist keine theoretische
    Ausbildung und theoretische Prüfung vorgeschrieben.
    Sonderfahrten:keine
    Dauer der
    praktischen
    Prüfung:
    60 Minuten
    Grundbetrag180 €
    Fahrstunde
    45 Minuten
    75 €
    Vorstellung zur praktischen Prüfung200 €
    TÜV-Gebühren
    siehe Preisliste
     

    Klasse A2

    Mindestalter:18 Jahre
    Fahrzeuge:Motorräder mit Leistungsbeschränkung
    bis 48 PS (35 KW)
    Besonderheiten:Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad.
    Sonderfahrten:5 Überlandfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Dauer der
    praktischen
    Prüfung:
    70 Minuten
    Grundbetrag, inklusive Lernmaterial320 €
    Fahrstunde
    45 Minuten
    75 €
    Sonderfahrten
    45 Minuten
    75 €
    Vorstellung zur praktischen Prüfung200 €
    TÜV-Gebühren
    siehe Preisliste
     

    Klasse A2 Aufstieg

    Mindestalter:18 Jahre
    Fahrzeuge:Motorräder mit Leistungsbeschränkung
    bis 48 PS (35 KW)
    Besonderheiten:Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad
    Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 wird die Klasse A2 nach einer praktischen Prüfung erteilt. Es ist keine theoretische Ausbildung und theoretische
    Prüfung vorgeschrieben.
    Sonderfahrten:keine
    Dauer der
    praktischen
    Prüfung:
    60 Minuten
    Grundbetrag180 €
    Fahrstunde
    45 Minuten
    75 €
    Vorstellung zur praktischen Prüfung200 €
    TÜV-Gebühren
    siehe Preisliste
     

    Klasse A1

    Mindestalter:16 Jahre
    Fahrzeuge:Motorräder bis 125 ccm und 11 KW
    Besonderheiten:Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad.
    Sonderfahrten:5 Überlandfahrten
    4 Autobahnfahrten
    3 Nachtfahrten
    Dauer der
    praktischen
    Prüfung:
    70 Minuten
    Grundbetrag, inklusive Lernmaterial320 €
    Fahrstunde
    45 Minuten
    75 €
    Sonderfahrten
    45 Minuten
    75 €
    Vorstellung zur praktischen Prüfung200 €
    TÜV-Gebühren
    siehe Preisliste

    Klasse B196

    Voraussetzungen:Mindestalter 25 Jahre
    Mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B (oder 3)
    Fahrzeuge:Motorräder bis 125 ccm und 11 KW
    Besonderheiten:Die Schlüsselzahl B196 ist nur in Deutschland erlaubt, daher sind Fahrten im Ausland verboten.

    Die Schulung endet mit einer Bescheinigung, die beim Straßenverkehrsamt für die Eintragung der Schlüsselzahl vorzulegen ist.

    Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad.
    Schulungsinhalte:Theoretischer Teil:

    4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

    Praktischer Teil:

    10 Stunden zu je 45 Minuten in denen
    die Grundfahraufgaben der Klasse A1 absolviert
    sowie Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden müssen.

    Prüfungen:Keine Prüfungen erforderlich.
    Grundbetrag190 €
    Fahrstunde
    45 Minuten
    75 €
     

    Klasse AM

    Mindestalter:15 Jahre
    Fahrzeuge:Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
    Fahrzeuge bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
    dreirädrige Kleinkrafträder
    Fahrzeuge bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
    vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
    Fahrzeuge bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie einer Leermasse von maximal 350 kg
    Besonderheiten:Es gibt keine Probezeit.
    Sonderfahrten:keine
    Dauer der
    praktischen
    Prüfung:
    55 Minuten
    Grundbetrag, inklusive Lernmaterial320 €
    Fahrstunde
    45 Minuten
    70 €
    Vorstellung zur praktischen Prüfung180 €
    TÜV-Gebühren
    siehe Preisliste
     

    Klasse L

    Mindestalter:16 Jahre
    Fahrzeuge:Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h.
    Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, auch mit Anhänger.
    Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänge
    Besonderheiten:Es sind keine Fahrstunden
    vorgeschrieben. Es müssen nur eine theoretische Ausbildung sowie die Prüfung absolviert werden.
    Sonderfahrten:keine
    Dauer der
    praktischen
    Prüfung:
    keine notwendig
    Ausbildungsbetrag, inklusive Lernmaterial320 €
    TÜV-Gebühren
    siehe Preisliste
     

    Mofa

    Mindestalter:15 Jahre
    Fahrzeuge:Mofa / Roller bis 25 km/h
    Höchstgeschwindigkeit
    Besonderheiten:Es müssen eine theoretische Ausbildung und die Prüfung absolviert werden. Für die praktische Ausbildung sind 2 Fahrstunden vorgeschrieben.
    Sonderfahrten:keine
    Dauer der
    praktischen
    Prüfung:
    keine notwendig
    Ausbildungsbetrag, inklusive Lernmaterial320 €
    TÜV-Gebühren
    siehe Preisliste
     

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