- Inhaber: Wolfram Gruhne
Führerscheinklassen
- B / B197
- BE
- A
- A2
- A1 / B196
- AM
- L
- Mofa
Klasse B
Mindestalter: | 18 Jahre, ab 17 Jahren mit Begleitung |
Fahrzeuge: | Kraftfahrzeuge mit 3,5t zulässige Gesamtmasse und maximal 8 Sitzen ausser dem Fahrersitz. |
Besonderheiten: | Ausbildung auf Schalt- oder Automatikgetriebe. Anhänger bis 750 kg z.G. dürfen immer mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg z.G. dürfen dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg. |
Sonderfahrten: | 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten |
Dauer der praktischen Prüfung: | 55 Minuten |
Grundbetrag, inklusive Lernmaterial | 320 € |
Fahrstunde 45 Minuten | 60 € |
Sonderfahrten 45 Minuten | 60 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 180 € |
TÜV-Gebühren | siehe Preisliste |
Klasse B197
Mindestalter: | 18 Jahre, ab 17 Jahren mit Begleitung |
Fahrzeuge: | Kraftfahrzeuge mit 3,5t zulässige Gesamtmasse und maximal 8 Sitzen ausser dem Fahrersitz. |
Besonderheiten: | Ausbildung auf Schalt- und Automatikgetriebe. 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten im Schaltwagen sind vorgeschrieben. Danach erfolgt eine Testfahrt mit dem Fahrlehrer auf dem Schaltwagen. Anhänger bis 750 kg z.G. dürfen immer mitgeführt werden. Anhänger über 750 kg z.G. dürfen dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg. |
Sonderfahrten: | 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten |
Dauer der praktischen Prüfung: | 55 Minuten |
Grundbetrag, inklusive Lernmaterial | 320 € |
Fahrstunde 45 Minuten | 60 € |
Testfahrt | 60 € |
Sonderfahrten 45 Minuten | 60 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 180 € |
TÜV-Gebühren | siehe Preisliste |
Klasse BE
Mindestalter: | 18 Jahre, ab 17 Jahren mit Begleitung |
Fahrzeuge: | Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger von maximal 3.500 kg z.G, somit insgesamt maximal eine zulässige Gesamtmasse von 7.000kg. |
Besonderheiten: | Voraussetzung ist der Besitz des Führer- scheins der Klasse B. Eine theoretische Prüfung ist nicht vorgeschrieben. |
Sonderfahrten: | 3 Überlandfahrten 1 Autobahnfahrten 1 Nachtfahrten |
Dauer der praktischen Prüfung: | 55 Minuten |
Grundbetrag | 180 € |
Fahrstunde 45 Minuten | 75 € |
Sonderfahrten 45 Minuten | 75 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 200 € |
TÜV-Gebühren | siehe Preisliste |
Klasse A
Mindestalter: | Motorrad: 24 Jahre bei Direkteinstieg Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre |
Fahrzeuge: | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Besonderheiten: | Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad. |
Sonderfahrten: | 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten |
Dauer der praktischen Prüfung: | 70 Minuten |
Grundbetrag, inklusive Lernmaterial | 320 € |
Fahrstunde 45 Minuten | 75 € |
Sonderfahrten 45 Minuten | 75 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 200 € |
TÜV-Gebühren | siehe Preisliste |
Klasse A Aufstieg
Mindestalter: | Motorrad: 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 |
Fahrzeuge: | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Besonderheiten: | Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 wird die Klasse A nach einer prak- tischen Prüfung erteilt.Es ist keine theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung vorgeschrieben. |
Sonderfahrten: | keine |
Dauer der praktischen Prüfung: | 60 Minuten |
Grundbetrag | 180 € |
Fahrstunde 45 Minuten | 75 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 200 € |
TÜV-Gebühren | siehe Preisliste |
Klasse A2
Mindestalter: | 18 Jahre |
Fahrzeuge: | Motorräder mit Leistungsbeschränkung bis 48 PS (35 KW) |
Besonderheiten: | Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad. |
Sonderfahrten: | 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten |
Dauer der praktischen Prüfung: | 70 Minuten |
Grundbetrag, inklusive Lernmaterial | 320 € |
Fahrstunde 45 Minuten | 75 € |
Sonderfahrten 45 Minuten | 75 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 200 € |
TÜV-Gebühren | siehe Preisliste |
Klasse A2 Aufstieg
Mindestalter: | 18 Jahre |
Fahrzeuge: | Motorräder mit Leistungsbeschränkung bis 48 PS (35 KW) |
Besonderheiten: | Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 wird die Klasse A2 nach einer praktischen Prüfung erteilt. Es ist keine theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung vorgeschrieben. |
Sonderfahrten: | keine |
Dauer der praktischen Prüfung: | 60 Minuten |
Grundbetrag | 180 € |
Fahrstunde 45 Minuten | 75 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 200 € |
TÜV-Gebühren | siehe Preisliste |
Klasse A1
Mindestalter: | 16 Jahre |
Fahrzeuge: | Motorräder bis 125 ccm und 11 KW |
Besonderheiten: | Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad. |
Sonderfahrten: | 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten |
Dauer der praktischen Prüfung: | 70 Minuten |
Grundbetrag, inklusive Lernmaterial | 320 € |
Fahrstunde 45 Minuten | 75 € |
Sonderfahrten 45 Minuten | 75 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 200 € |
TÜV-Gebühren | siehe Preisliste |
Klasse B196
Voraussetzungen: | Mindestalter 25 Jahre Mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B (oder 3) |
Fahrzeuge: | Motorräder bis 125 ccm und 11 KW |
Besonderheiten: | Die Schlüsselzahl B196 ist nur in Deutschland erlaubt, daher sind Fahrten im Ausland verboten. Die Schulung endet mit einer Bescheinigung, die beim Straßenverkehrsamt für die Eintragung der Schlüsselzahl vorzulegen ist. Häufige Ausbildung von Motorrad zu Motorrad. |
Schulungsinhalte: | Theoretischer Teil: 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht Praktischer Teil: 10 Stunden zu je 45 Minuten in denen die Grundfahraufgaben der Klasse A1 absolviert sowie Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden müssen. |
Prüfungen: | Keine Prüfungen erforderlich. |
Grundbetrag | 190 € |
Fahrstunde 45 Minuten | 75 € |
Klasse AM
Mindestalter: | 15 Jahre |
Fahrzeuge: | Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor Fahrzeuge bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h dreirädrige Kleinkrafträder Fahrzeuge bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Fahrzeuge bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie einer Leermasse von maximal 350 kg |
Besonderheiten: | Es gibt keine Probezeit. |
Sonderfahrten: | keine |
Dauer der praktischen Prüfung: | 55 Minuten |
Grundbetrag, inklusive Lernmaterial | 320 € |
Fahrstunde 45 Minuten | 70 € |
Vorstellung zur praktischen Prüfung | 180 € |
TÜV-Gebühren | siehe Preisliste |
Klasse L
Mindestalter: | 16 Jahre |
Fahrzeuge: | Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, auch mit Anhänger. Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänge |
Besonderheiten: | Es sind keine Fahrstunden vorgeschrieben. Es müssen nur eine theoretische Ausbildung sowie die Prüfung absolviert werden. |
Sonderfahrten: | keine |
Dauer der praktischen Prüfung: | keine notwendig |
Ausbildungsbetrag, inklusive Lernmaterial | 320 € |
TÜV-Gebühren | siehe Preisliste |
Mofa
Mindestalter: | 15 Jahre |
Fahrzeuge: | Mofa / Roller bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit |
Besonderheiten: | Es müssen eine theoretische Ausbildung und die Prüfung absolviert werden. Für die praktische Ausbildung sind 2 Fahrstunden vorgeschrieben. |
Sonderfahrten: | keine |
Dauer der praktischen Prüfung: | keine notwendig |
Ausbildungsbetrag, inklusive Lernmaterial | 320 € |
TÜV-Gebühren | siehe Preisliste |