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Führerschein ab 17 oder begleitetes Fahren

 

In NRW startete ab dem 14.09.2005 der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17". Das "Begleitete Fahren ab 17" soll einen Beitrag zur Senkung des hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des möglichen positiven Einflusses durch die begleitende Person.
Da es sich um einen Modellversuch handelt, müssen sich die Jugendlichen bzw. deren gesetzliche Vertreter sowie auch jede Begleitperson damit einverstanden erklären, dass personenbezogene Daten zum Zwecke einer Auswertung erfasst und an die entsprechende Stelle übermittelt werden können.

 

Voraussetzungen

 

Die Teilnahme am Projekt des „Begleiteten Fahrens ab 17“ hängt von verschiedenen Bedingungen ab.
Zunächst einmal dürfen keine Bedenken gegen die Fahreignung des Führerscheinbewerbers vorliegen.
Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer vorher ausgewählten Begleitperson fahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen.
 

  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein, es können beim Führerscheinantrag  beliebig viele Personen angegeben werden.
     
  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
     
  • Die Begleitperson muss mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.
     
  • Die Begleitperson darf max. drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.


Mit der ausgehändigten Prüfbescheinigung darf nur innerhalb Deutschlands gefahren werden.

 

Was gilt für die Begleitperson?

 

  • Nehmen Sie sich Ruhe und Zeit.
  • Vermitteln Sie dem Fahranfänger Ruhe und Sicherheit.
  • Achten Sie sowohl auf Ihre eigene Fitness als auch auf die des jungen Fahrers.
  • Greifen Sie nicht selber in die Fahrtätigkeit ein, Sie stehen nur als Ansprechpartner zur      Verfügung.
  • Weisen Sie den Fahranfänger auf Situationen hin, in denen er sich und andere gefährdet.
  • Führen Sie als Begleitperson stets Ihre eigene Fahrerlaubnis bei sich.
  • Wenn Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer
    Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch genutzt wird.
     

 

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