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Anmeldung:
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Nach eingehender persönlicher Information und Beratung können Sie sich während unserer Bürozeiten für die Fahrausbildung anmelden. Gerne können Sie auch einmal zur Probe an unserem theoretischen Unterricht teilnehmen. Minderjährige Fahrschüler benötigen zur Anmeldung in der Fahrschule die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten. Download PDF Folgende Unterlagen benötigen Sie für Ihren Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt:
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Bei Ersterteilung:
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• € 43,40 Bearbeitungsgebühr • 2 biometrische Passbilder • Sehtest (Optiker oder Augenarzt) • Sofortmaßnahmen am Unfallort (Informationsmaterial halten wir bereit) • Personalausweis oder Reisepass
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Bei Erweiterung:
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• € 42,60 Bearbeitungsgebühr • 2 biometrische Passbilder • Sehtest (Optiker oder Augenarzt) • Sofortmaßnahmen am Unfallort (Informationsmaterial halten wir bereit) • Personalausweis oder Reisepass sowie eine Kopie des Führerscheins
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Führerschein ab 17:
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• € 43,40 Bearbeitungsgebühr • € 7,70 für die Prüfbescheiningung • €10,00 Überprüfung der Begleitperson (pro Person) • 2 biometrische Passbilder • Sehtest (Optiker oder Augenarzt) • Sofortmaßnahmen am Unfallort (Informationsmaterial halten wir bereit) • Anlage 1 (§ 21 FeV) Download PDF • Anlage 2 (§ 21 FeV), pro Begleitperson Download PDF • Personalausweis oder Reisepass
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Den Antrag füllen wir gemeinsam bei der Anmeldung aus und reichen diesen dann für Sie kostenlos beim Straßenverkehrsamt ein. Der Antrag wird durch die Behörde innerhalb von vier bis sechs Wochen bearbeitet. Während dieser Zeit können Sie sich im theoretischen Unterricht auf die Prüfung vorbereiten, die allerdings erst nach dem genannten Zeitraum möglich ist.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei, die praktische Prüfung einen Monat vor dem entsprechenden Mindestalter für Ihre beantragte Klasse abgelegt werden.
Beim theoretischen Unterricht haben Sie die Möglichkeit, unsere Fahrlehrer kennenzulernen. Sie können, sobald Sie Fahrstunden nehmen möchten, Ihre Fahrtermine mit dem Fahrlehrer Ihrer Wahl vereinbaren. Die Ausbildung erfolgt dann stets bei dem gewählten Fahrlehrer und dem entsprechenden Fahrzeug.
Die Anzahl Ihrer Fahrstunden kann leider nicht vorhergesagt werden. Sie ist immer abhängig von Ihren Vorkenntnissen und Fähigkeiten. Die Fahrausbildung gliedert sich unabhängig von der Anzahl der Fahrstunden immer gleich, auf die Grundausbildung folgt die Aufbau- und darauf die Reifestufe. Dadurch werden Sie optimal auf Ihre Fahrprüfung vorbereitet.
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Erste-Hilfe-Kurs / Sofortmaßnahmen am Unfallort
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Für den Ersterwerb aller Führerscheinklassen, ausser C und CE, benötigen Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Für die Führerscheinklassen C und CE ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs notwendig.
Die jeweilige Bescheinigung benötigen wir mit den Unterlagen für den Führerscheinantrag, also nicht unbedingt bei der Anmeldung.
Die unten stehenden Links können Ihnen bei der Auswahl des Kurses behilflich sein.
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Theoretische Prüfung
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Nachdem Sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Theoriestunden besucht haben und Ihr Prüfauftrag vom TÜV bei uns vorliegt, machen Sie während der Bürozeiten einen kostenlosen Vortest in unserer Fahrschule. Dieser dient der eigenen Wissensüberprüfung und sollte bestanden werden, um beim TÜV gute Chancen zum Bestehen der Prüfung zu haben. Sie erhalten dann von uns Ihre Ausbildungsbescheinigung, die Sie zur theoretischen Prüfung berechtigt.
Die Prüfung können Sie zu folgenden Zeiten beim TÜV ohne vorherige Anmeldung ablegen:
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Vogelsanger Weg 6, Düsseldorf Montags 07.30 - 10.00 Uhr Donnerstags 13.00 - 18.00 Uhr
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Frankfurter Straße 201, Düsseldorf Dienstags 13.00 -18.00 Uhr Rudolf-Diesel-Str.9, Mettmann Dienstags 12.30 - 16.00 Uhr
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Beim TÜV müssen Sie sowohl Ihre Ausbildungsbescheinigung als auch den Ausweis vorlegen, weiterhin ist die aktuelle TÜV-Gebühr zu entrichten. Sie erfahren nach der Auswertung des Prüfbogens durch den Prüfer sofort das Ergebnis. Erst nach bestandener theoretischer Prüfung können wir einen Termin für die praktische Fahrprüfung beantragen. Diese kann in der Regel frühestens zwei Wochen nach der theoretischen Prüfung abgelegt werden, da wir Fahrprüfungen entsprechend lange vorher beim TÜV beantragen müssen. Außerdem ist die Voraussetzung für eine praktische Prüfung zwei Wochen nach der theoretischen, dass der Ausbildungsstand weit fortgeschritten ist. Zu beachten ist weiterhin, dass die praktische Prüfung innerhalb von einem Jahr nach der bestandenen theoretischen Prüfung stattfinden muss, da diese ansonsten Ihre Gültigkeit verliert und erneut abzulegen ist.
Seit dem 1. Januar 2009 ist in Nordrhein-Westfalen die theoretische Führerscheinprüfung am PC eingeführt.
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Praktische Prüfung
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Nachdem Sie die Stufen der Fahrausbildung (Grundausbildung, Aufbau- und Reifestufe, einschließlich der Sonderfahrten) durchlaufen bzw. durchfahren haben, bespricht Ihr Fahrlehrer mit Ihnen einen Termin für die praktische Prüfung.
Diese findet jeweils dienstags in der Zeit zwischen 7.00 und 16.00 Uhr statt. Die genaue Uhrzeit teilt uns der TÜV einige Tage vor dem Prüftermin mit.
Falls Ihnen eine Prüfung an einem Dienstag nie möglich ist, so gibt der TÜV in Ausnahmefällen Prüfterminen auch an anderen Tagen heraus.
Es gibt keinen Grund, vor der Fahrprüfung besonders aufgeregt zu sein. Kein Fahrlehrer meldet seinen Fahrschüler zur praktischen Prüfung an, wenn er nicht von einem positiven Prüfergebnis überzeugt ist. Eine bestandene Prüfung ist schließlich die beste Werbung für eine Fahrschule.
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